Tätigkeitsgebiete


Unsere Tätigkeitsgebiete sind im Wesentlichen:

Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Medizinrecht Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sozialrecht Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Verwaltungsrecht Wirtschaftsrecht

Sollten Sie Ihr Anliegen den jeweiligen Gebieten nicht zuordnen können, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht, d.h. das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und das Kollektivarbeitsrecht, d.h. das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.

Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz. Sie haben als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Hieraus können sich vielschichtige Probleme ergeben. Unterliegt dieser der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff BGB? Wie kann das bestehende Arbeitsverhältnis beendet werden? Beispielsweise durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Hier klären wir Sie über die Vor-und Nachteile auf und erstellen Ihnen Ihren individuellen Arbeitsvertrag. Bei Vertragsverletzungen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses muss gegebenenfalls eine Abmahnung ausgesprochen werden.

Sie haben in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat oder sind selbst Mitglied eines Betriebsrates. Dann beraten wir Sie in Sachen Arbeitnehmermitbestimmung, Betriebsverfassung und Kollektivarbeitsrecht und vertreten Sie im Tarifrecht und in Einigungsstellenverfahren.

Ihre Ansprechpartner: RA Dr. Ulrich Neusinger, Fachanwalt für Arbeitsrecht; RAin Martina Neusinger

Sozialrecht

Wir sind Ihr kompetenter Berater in allen Fragen der Sozialversicherung, insbesondere unterstützen wir Sie hier bei Fragen der Versicherungspflicht und der Statusfeststellung, d.h. der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Scheinselbständigkeit.

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Ulrich Neusinger

Erbrecht

Erbrecht geht jeden an, ob Privatpersonen oder Unternehmen wegen der Unternehmensnachfolge. Im weitesten Sinne fallen hierunter auch lebzeitige Verfügungen, wie Patientenverfügungen, Vollmachten und Betreuungsverfügungen, sowie die vorweggenommene Erbfolge, die viele Menschen vor Krankheit oder noch zu Lebzeiten sinnvollerweise geregelt wissen wollen.

Beim Erbrecht geht es letztendlich darum, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tod zufällt und wer für die Nachlassverbindlichkeiten zu haften hat. Wichtig ist hier, rechtzeitig Regelungen über den Nachlass zu treffen, um Streit und Probleme bei der Auseinandersetzung des Erbes vermeiden. Haben Sie Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, zu letztwilligen Verfügungen, wie Testamenten, Erbverträgen, Regelungen zur Vermögensnachfolge, zum Pflichtteil oder zu Vermächtnissen oder wollen Sie Ihren Nachlass regeln, sind wir Ihr kompetenter Partner. Auch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers oder die Ausschlagung des Erbes im Einzelfall kann sinnvoll sein. Kontaktieren Sie uns hier rechtzeitig, da hier unter Umständen wichtige Fristen zu beachten sind.

Ihr Ansprechpartner: RAin Martina Neusinger

Familienrecht

Im Familienrecht gibt es vielschichtige Aufgabenstellungen. Sei es durch Beratung und Erstellung eines Ehevertrages, einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung. Wir vertreten Sie bei einer Trennung, und den damit zusammenhängenden Folgen wie Kindes- oder Ehegattenunterhalt. Muss ein Scheidungsantrag eingereicht werden, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir besprechen und regeln mit Ihnen den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich. Haben Sie Kinder, die von einer Trennung oder Scheidung betroffen sind, treffen wir Vereinbarungen zum Sorgerecht oder Umgangsrecht oder stellen diesbezüglich Anträge bei Gericht. Unser besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Kindeswohl.

Auch der Elternunterhalt spielt eine zunehmend größere Rolle in der Beratungspraxis. Ebenso gehört die Vertretung bei Vaterschaftsfeststellungs- und Anfechtungsverfahren, sowie Adoptionsverfahren zu unseren Tätigkeitsgebieten.

Ihr Ansprechpartner: RAin Martina Neusinger, Fachanwältin für Familienrecht

Medizinrecht

Aufgrund der beruflichen Erfahrung eines unserer Anwälte als Syndikus in einem Klinikverbund sind wir der richtige Ansprechpartner in vielen Teilbereichen des Medizinrechts. Wir vertreten hier vor allem Ärzte und Krankenhausträger und unterstützen Sie bei Verträgen über den Verkauf einer ärztlichen Praxis, über die Gründung einer ärztlichen Berufsausübungs- oder Organisationsgemeinschaft. Wir treffen Kooperationsvereinbarungen zwischen Ärzten und Krankenhäusern und zwischen Ärzten und Angehörigen anderer Fachberufe. Gerne formulieren wir für Sie Regelungen über die Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) und im Krankenhausrecht.

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Ulrich Neusinger

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das ständig Änderungen unterworfen ist. Sie wollen eine Wohnung oder einen gewerblichen Raum mieten oder vermieten. Hier sind wir Ihnen bei der Erstellung von gewerblichen oder privaten Mietverträgen behilflich. Muss ein bereits bestehendes Mietverhältnis gekündigt werden, formulieren wir für Sie als Vermieter oder Mieter die Kündigungserklärung. Häufig stellt sich bei Mietverhältnissen auch die Frage einer Mieterhöhung und es entstehen Probleme bei der Betriebskostenabrechnung. Treten Mängel während des Mietverhältnisses auf, die zu einer Mietminderung berechtigen oder stehen Modernisierungsmaßnahmen an, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Auch das Pachtrecht, bei dem im Gegensatz zum Mietrecht noch Früchte aus der Überlassung des Grundstücks gezogen werden und das häufig im gastronomischen oder landwirtschaftlichen Bereich vorkommt, gehört zu unseren Tätigkeitsgebieten.

Beim Wohnungseigentumsrecht geht es um die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern untereinander und zwischen Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft. Auch dieses Rechtsgebiet ist für den Laien oft unverständlich, obwohl er als Wohnungseigentümer damit konfrontiert wird. Auch als Verwalter von Wohnanlagen beraten und vertreten wir Sie in den auftretenden Fragestellungen und unterstützen Sie beispielsweise bei Eigentümerversammlungen.

Ihr Ansprechpartner: RAin Martina Neusinger

Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Strafrecht geht es um Straftaten aller Art und deren Ahndung durch den Staat. Die Ermittlungsbehörde ist zunächst die Polizei. Wenn gegen Sie ein polizeiliches Ermittlungsverfahren läuft, sollten Sie sich unverzüglich in anwaltliche Beratung begeben. Sie sind nicht verpflichtet gegenüber der Polizeibehörde Angaben zur Sache zu machen. Vielmehr sollte zunächst ein Akteneinsichtsgesuch über unsere Kanzlei gestellt werden. Auch bei Strafbefehlen, Anklageschriften oder Strafanträgen sollten Sie uns frühzeitig einschalten, da hier unter Umständen wichtige Fristen zu beachten sind.

Ob und welche Strafe verhängt wird, hängt von der Art und Schwere der Tat, von der Ausführung und den Vorstrafen ab. Das Gesetz sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die gegebenenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden kann, vor. Es existieren aber auch Nebenstrafen, wie zum Beispiel das Fahrverbot.

Das Jugendstrafrecht kennt Besonderheiten in der Strafzumessung und ist vom Erziehungsgedanken geprägt. Jugendlicher ist im Strafrecht, wer zur Tatzeit mindestens 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Heranwachsender ist, wer schon 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist. Auch Heranwachsende können unter bestimmten Voraussetzungen nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Auch im Jugendstrafrecht ist eine Verteidigung des Beschuldigten wichtig, da sich ein Jugendlicher unter Umständen nur unzureichend selbst verteidigen kann.

Unter das Recht der Ordnungswidrigkeiten fallen alle Gesetzesübertretungen, die mit einem Bußgeld geahndet werden. Zur Gewährleistung einer möglichst gleichmäßigen Ahndung gibt es für Verkehrsordnungswidrigkeiten einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben der Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt werden. Aber auch in Fällen des Verstoßes gegen Verwaltungsvorschriften, zum Beispiel der Verletzung der Meldepflicht, kommt ein Bußgeld in Betracht. Da für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kurze Fristen laufen, sollten Sie auch in solchen Verfahren frühzeitig unsere Hilfe in Anspruch nehmen.

Ihre Ansprechpartner: RA Dr. Ulrich Neusinger, RAin Martina Neusinger

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht betrifft die zivilrechtliche Regulierung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, machen ihre Reparaturkosten geltend und verhelfen Ihnen zum Schadensersatz bei Totalschaden. Unter Umständen werden Leihwagenkosten ersetzt, es muss der Nutzungsausfall und der Verdienstausfall geltend gemacht werden. Auch die Behandlungskosten und die Kosten für eine Haushaltshilfe sind Schadenspositionen. Bei Verletzungen steht Ihnen gegebenenfalls Schmerzensgeld zu. Bei der gesamten Unfallregulierung sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen, da die durch die Haftpflichtversicherungen angebotenen Hilfen bei der Regulierung nicht immer zu ihrem Vorteil sind. Die Kosten, die durch die Mandatierung eines Anwalts entstehen, werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen, wenn der Verkehrsunfall unverschuldet war. Auch die Abwicklung von Ansprüchen gegenüber der Kaskoversicherung übernehmen wir für Sie.

Ihre Ansprechpartner: RAin Martina Neusinger, RA Dr. Ulrich Neusinger

Vertragsrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmer und Verbraucher in allen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen jeglicher Art. Verträge kommen durch Angebot und Annahme zustande. Vertragsverletzungen liegen dann vor, wenn der Schuldner die vereinbarte Leistung aus tatsächlichen Gründen nicht erbringen kann (Unmöglichkeit), die vereinbarte Leistung mit zeitlicher Verzögerung erbracht wird (Verzug) oder nicht in der vertraglich vereinbarten Qualität (mangelhafte Leistung). Außerdem gibt es den Fall, dass der Schuldner wesentliche Vertragspflichten verletzt, die zwar im Vertrag nicht vereinbart waren, jedoch zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich sind. In all diesen Fällen ist zu prüfen, ob der Vertrag dadurch hinfällig geworden ist, ob der Gläubiger weiterhin auf Erfüllung bestehen oder ob der Gläubiger Schadensersatz fordern kann.

Wenn Sie einen Vertrag fertigen müssen, zögern Sie nicht unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir übernehmen die Vertragsgestaltung für Sie und kümmern uns um Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Ihre Ansprechpartner: RAin Martina Neusinger, RA Dr. Ulrich Neusinger

Verwaltungsrecht

Unser Leistungsspektrum im Verwaltungsrecht betrifft die Gebiete des öffentlichen Baurechts, des Kommunalrechts, des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes, des Wirtschaftsverwaltungsrechts und des Vergaberechts.

Rechtsquellen des öffentlichen Baurechts sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung, die Immobilienwertermittlungsverordnung, die Planzeichenverordnung und im Landesrecht die Bayerische Bauordnung. Alle Fallgestaltungen, in denen es um einen Bebauungsplan, das Bauen im Innen- oder Außenbereich oder die Erteilung einer Baugenehmigung geht, fallen hierunter.

Das Kommunalrecht betrifft das Recht der kommunalen Gebietskörperschaften. Im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes geht es um die Regelungsgebiete des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Im Wirtschaftsverwaltungsrecht und Vergaberecht verfügt einer unserer Rechtsanwälte aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in einer renommierten Wirtschaftskanzlei über vertiefte Kenntnisse im Subventionsrecht, dem Gewerberecht, dem Gaststättenrecht, dem Energiewirtschaftsrecht und dem Recht der öffentlichen Unternehmen oder dem kommunalen Wirtschaftsrecht.

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Ulrich Neusinger

Wirtschaftsrecht

Im Wirtschaftsrecht beraten und vertreten wir Sie im Konzernrecht, d.h. betreffend die rechtlichen Grundlagen von Konzernen, bei Unternehmensübertragungen und – umstrukturierungen.

Im Umwandlungsrecht sind wir Ihr Ansprechpartner bei Unternehmenszusammenschlüssen oder -veräußerungen und Umstrukturierungen in Konzernen und Unternehmensgruppen. Gemeinnützige Vereine zählen zu unseren Mandanten, ebenso wie Unternehmen auf den Gebieten des Wirtschaftsprivatrechtes, beispielsweise im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht.

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Ulrich Neusinger